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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Abschluss des Vertrages

Der Abschluss von Mietverträgen durch SICULUS erfolgt im Auftrag und in Vollmacht der jeweiligen Eigentümer oder Verwalter. SICULUS tritt als Vermittler auf. Der Vertrag wird schriftlich abgeschlossen und gilt für den benannten Zeitraum sowie die angemeldete Zahl von Personen. Der Vertrag wird nach Eingang der unterschriebenen Buchungsbestätigung und des Anzahlungsbeleges gültig.

2. Bezahlung
Eine Anzahlung von 30 % für den Vertragsabschluss zu leisten. Der Restbetrag ist wie auf dem Vertrag näher bezeichnet zu zahlen.

3. Kaution 
Wenn im Angebot von einer Kaution die Rede ist, findet diese Vereinbarung außerhalb der Zuständigkeit von SICULUS lediglich zwischen Mieter und Vermieter statt.

Der Reisende muss bei Schlüsselübergabe die Kaution bar in Euro gemäß der Unterkunftsbeschreibung beim Eigentümer oder dessen Vertreter hinterlegen. Diese Kaution wird am Abfahrtstag abzüglich evtl. entstandener Schäden im Haus und evtl. Nebenkosten, die nicht im Reisepreis inbegriffen sind, zurückerstattet.

4. Preise
Die auf der SICULUS Webseite angegebenen Preise verstehen sich als Richtpreise. Es gilt der Preis am Tag der Buchung durch den Kunden.

5. Leistungsart
Bei den von SICULUS angebotenen Leistungen handelt es sich ausschließlich um die Vermittlung von Fremdleistungen zwischen dem Anmeldenden, den Mitreisenden und der jeweiligen Vertragspartei. Der Vertrag wird im Namen und für Rechnung des Leistungsträgers: Eigentümer, Vermieter oder Verwalter – nachfolgend Eigentümer genannt – abgeschlossen. Alle Schadensersatzansprüche des Unterzeichners – nachfolgend Mieter genannt- sind an den jeweiligen Eigentümer zu stellen.

6. Haftung
Die Ausschreibung der Mietobjekte wurde nach bestem Wissen und nach den Angaben des Eigentümers erstellt, für eventuelle Abweichungen wird von SICULUS keine Haftung übernommen. Für eine Beeinflussung der Mietobjekte durch höhere Gewalt, wie z.B. Streik, Krieg, landesübliche Strom- und Wasserausfälle oder Unwetterlagen wird nicht gehaftet. Ist die Nutzung des Mietobjekts aufgrund höherer Gewalt nicht möglich und kein Ersatzobjekt vermittelbar, so wird die Haftung auf maximal die Höhe der bereits geleisteten Zahlungen des Kunden beschränkt. Ebenfalls haftet SICULUS nicht für eine ständige Bereitschaft von Installationen wie Zentralheizung, Pool etc., sowie für Lärmbelästigung durch Bautätigkeiten auf Nachbargrundstücken. Die Nutzung der Ferienimmobilie einschließlich aller dazugehörigen Außenanlagen und des Schwimmbads erfolgt auf eigene Verantwortung, der Vermieter und SICULUS übernehmen keine Haftung bei Unfällen. Es können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Kinder müssen immer von einer Erwachsenen Person beaufsichtigt werden auch bei der Benutzung des Schwimmbads . Eltern haften für Ihre Kinder.

Der Kunde ist für seine mitgebrachten Sach- und Wertgegenstände sowie Bargeld selbst verantwortlich, der Vermieter und SICULUS übernehmen keine Haftung bei Einbruchdiebstählen. Der Mieter haftet persönlich für die von ihm, seiner Mitbewohner mitgebrachten Tiere oder die von Besuchern verursachten Schäden am Mietobjekt. Schäden sind dem Vermieter, der örtlichen Verwaltung oder SICULUS zu melden.

7. Mitwirkungspflicht
Der Mieter ist aufgefordert, bei Ankunft das Inventar des Mietobjektes zu überprüfen und innerhalb von 24 Stunden dem Eigentümer oder SICULUS Mängel zu melden, damit Abhilfe geleistet werden kann. Nachträglich eingereichte Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Mietobjekte sind überwiegend von Gärten und Naturanlagen umgeben, wo die Kleintierwelt noch in Ordnung ist. Man muss mit Ameisen, Mücken, Käfern etc. rechnen. Dies stellt keinen Mangel dar. Es können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.

Das Vertragsobjekt darf nur mit den im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Im Falle einer Überbelegung ist der Eigentümer/Vermieter berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen und die überzähligen Personen haben unverzüglich das Objekt zu verlassen.

Im Ferienhaus dürfen keine Feste oder Party’s unangemeldet stattfinden, ebenso dürfen keine Verwandte oder Freunde ohne Absprache im Haus wohnen.

Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen etc. auf dem Grundstück ist nicht erlaubt. Sie verpflichten sich, zugleich für Ihre Mitreisenden, das Objekt pfleglich zu behandeln, und dem Eigentümer/Vermieter alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit schnellstmöglich zu melden.
Sie sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
Haustiere dürfen mitgebracht werden, wenn dies in der Beschreibung des Objekts vorgesehen ist oder ausdrücklich vertraglich vereinbart ist.
Sie sind dazu verpflichtet, das Haus bei der Abreise aufgeräumt, besenrein und ordentlich zu verlassen.

Gegenüber SICULUS sind Sie verpflichtet Mängel der Vermittlungsleistung unverzüglich anzuzeigen und Gelegenheit zur Abhilfe zu geben.

8. An- und Abreise
Bei Anreise können die Mietobjekte ab 15.00 Uhr bis spätestens 22:00 Uhr übernommen werden. Die Abreise muss bis 10.00 Uhr erfolgen. Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter vereinbart werden.

9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie die vertraglichen Leistungen, insbesondere infolge verspäteter Ankunft und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Eigentümer/Vermieter und/oder SICULUS zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch Ihrerseits auf anteilige Rückerstattung. Der Eigentümer/Vermieter bezahlt an Sie jedoch diejenigen Beträge zurück, die er aus einer anderweitigen Belegung des Objekts erlangt.

10. Stornierungsbedingungen 

– Bei Stornierungen bis zu 90 Tagen vor Aufenthaltsbeginn erstatten wir 100 %.
Wir berechnen lediglich eine Verwaltungsgebühr von 50 €.

– Bei Stornierungen bis zu 60 Tagen vor Aufenthaltsbeginn sind 50 % des Gesamtbetrages fällig.

– Bei Stornierungen, die weniger als 60 Tage vor Beginn des Aufenthalts erfolgen, ist der Gesamtbetrag fällig.

In Absprache besteht die Möglichkeit, einen Ersatzpartner zu den gleichen Mietbedingungen zu stellen. Die Bearbeitungsgebühr für eine Umbuchung oder Stornierung beträgt EUR 50,- inkl. MwSt.

Covid Regelung:
– Im Falle einer Schließung der italienischen Staatsgrenzen oder eines regionalen Lockdowns erhalten Sie selbstverständlich Ihre bereits geleisteten Zahlungen zurück. Wir können den Betrag auch in eine Gutschrift für einen Aufenthalt zu einem späteren Zeitpunkt umwandeln.
– In allen anderen Fällen gelten die oben genannten Stornierungsbedingungen.
– Für einen besseren Schutz empfehlen wir Ihnen, eine Versicherung im Ursprungs- oder Herkunftsland abzuschließen.
– Sollten Sie sich vor der Reise oder in Ihrem Urlaub an Covid-19 erkranken ist dies kein Grund für eine Erstattung. Hier bieten verschiedene Versicherung einen Corona-Reiseschutz an.

11. Rücktrittsrecht
SICULUS kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter oder ein Mitreisender mutwillig Schäden im Ferienobjekt anrichtet, wenn der Mieter oder ein Mitreisender sich nicht an Hausordnungen hält und andere Personen unangemessen stört oder gefährdet, wenn der Mieter am Ankunftstag nicht die vereinbarte Restsumme zahlt oder die Kaution hinterlegt. In diesen Fällen verfällt der Mietpreis.
Tritt SICULUS aus unvorhersehbaren Gründen vor Reisebeginn vom Vertrag zurück, so werden alle eingezahlten Beträge unverzüglich zurückerstattet, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.